Versuch einer Wichtung der Folgeschäden eines möglichen künftigen Hochwassers für die Saalestadt Halle

Die Interessenlage und die Ansprüche bezüglich des Hochwasserschutzdammes (HWS-Damm) sind dreigeteilt:

1.      ZehntausendeHalle-Neustädter

2.      TausendeInnenstadtbewohner in Saalenähe

3.      Vielleicht Hundert Anwohner des Guts Gimritz und des Sophienhafenareals

 

Zur ersten Gruppe:

Es sind hauptsächlich Mieter verschiedener Wohnungsgenossenschaften. Ihnen kann es gleichgültig sein, welche Deichlinie sie schützen wird, die des alten Dammes oder die in Bau befindliche. Beide Bauwerke wären gleichwertig für sie. Es gibt keine Einzelinteressen, sondern es geht um einen gleichwertigen Schutz ihres Privateigentums  und des Genossenschaftseigentums. Lobbyinteressen können ausgeschlossen werden.

Bei einer Gewichtung von Hochwasserschäden würde hier ein vielfacher,  exponentieller Verlust an Werten im Verhältnis zu den Gruppen 2 und 3 zu verzeichnen sein.  Staat und Versicherungen würden  hohe Entschädigungen zahlen müssen, also letzten Endes die Steuerzahler.

Zur zweiten Gruppe:

Hier findet man eine Durchmischung der Bewohner. Es gibt privaten Besitz an Immobilien und Mieter. Es handelt sich überwiegend um Altbausubstanz. Wer hier vor vielen Jahrzehnten gebaut hatte, der konnte die Hochwassermarken vergangener Jahrhunderte sehen. Den Bewohnern sollte  bewusst gewesen sein, mit welchem Risiko sie hier leben mussten. Aber es handelt sich hier um historisch gewachsene Baugebiete der Stadt mit Bestandsschutz. Mit den Hochwasserschutzdämmen im Thüringer Wald, Bleiloch- und Hohewarte-Talsperre, sollte auch die Saale für Halle reguliert werden. Das ist mit der Privatisierung dieser Bauten nicht mehr garantiert.

Die Schäden bei einem erneuten Hochwasser würden geringer ausfallen, weil viele gefährdete Saaleanlieger gelernt haben. Sie haben die Infrastruktur in den Häusern nach oben verlegt, oder gar selber für Hochwasserschutz gesorgt.

Zur dritten Gruppe:

Hier gibt es zwei Lokationen, das Gut Gimritz und das Areal nahe des Sophienhafens. Beide Gebiete sind von jeher vom Hochwasser gefährdet. In beiden Fällen gab es Altbebauungen, welche aber nicht für Wohnzwecke genutzt wurden. Unsere Altvorderen wussten, warum hier Lager und Silos dominierten.  Wer neu oder ausgebaut hat, musste sich des Risikos bewusst sein. Möglicher Weise lockten aber billige Grundstückpreise und Bootsanlegestellen in Wohnungsnähe. Mit den dortigen Neubauten wurden der Saale Ausbreitungsmöglichkeiten entzogen. Dass all diese Fakten nun von einigen der dort ansässigen Bewohnern bzw. Nutzern ignoriert werden, und eine Verschiebung der Dammlinie zur Klage vor Gericht geführt haben, mag jedermann selber und für sich beurteilen. Die MZ-Kommentare aus dieser Gruppe, wie z. B.: “Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ seien nicht mehr zeitgemäß, kann man sehr wohl mit Egoismus charakterisieren. Beim Sophienhafenareal muss allerdings erwähnt werden, dass diese Flächen als Bauland von der Stadt ausgewiesen wurden.

Schäden bei einem erneuten Hochwasser, dürften auch hier geringer ausfallen als beim letzten Hochwasser, da insbesondere bei Immobilien am Sophienhafen Schutzvorkehrungen getroffen wurden.

Dr. Wolfgang Kelling