Grundsätze der künftigen Verkehrsplanung für Halle

Verkehrsplanung 2050

 

 

 

Leitlinien der Planungen

 

 

 

1. Die Kernstadt Halle (begrenzt durch Hanse-, Universitäts-, Moritzburg-, Halloren- und Waisenhausring) wird Auto arm gestaltet.

 

Der MIV hat keine Einfahrtsberechtigung. Ver-/Entsorgungsfahrzeuge haben von 10:00 bis 20:00 Uhr  keine Einfahrtsberechtigung. Anwohnerfahrzeuge sind nur auf gekennzeichneten Parkflächen abzustellen.

 

 

 

2. Die Bedeutung des ÖPNV als Hauptverkehrsmittel innerhalb der Stadt bleibt bestehen bzw. wird unter Beachtung einer betriebswirtschaftlichen Effizienz weiter ausgebaut.

 

Z.B. Ausbau eines P&R-Konzeptes, preislich  verbunden mit ÖPNV-Tickets.

 

 

 

3. Zur verkehrlichen Entlastung der Innenstadt ist mindestens eine weitere Saalequerung vorzusehen.

 

Vorliegende Auswertungen und Simulationen (2016) zeigen Möglichkeiten von sinnvollen, weil leistungsfähigen, Querungen auf.

 

 

 

4.  Der Durchgangsverkehr ist weitgehend von einer Querung der Stadt durch Bereitstellung/Schaffung  leistungsfähiger Trassen abzuhalten.

 

Ziel: Vollendung der BAB 143; Schaffung eines Tangentennetzes um die Stadt; Entwicklung moderner leistungsfähiger Ein-/Ausfallstraßen)

 

 

 

5.  Der Quell-/Zielverkehr ist auf kürzesten Wegen in die/aus der Stadt zu leiten.

 

 

 

6.  Der innerstädtische „Querverkehr“/Binnenverkehr ist außerhalb von ausge-wiesenen Wohngebieten auf leistungsfähigen Trassen zu führen.

 

Entwicklung eines städtischen leistungsfähigen Hauptstraßennetzes.

 

 

 

 

 

7. Städtische Wohngebiete sind verkehrsarm so zu gestalten, dass die Erreich-ung anderer städtischer Wohngebiete sowohl durch den ÖPNV als auch durch den MIV einfach, schnell und problemlos erreichbar sind.

 

 

 

8. Die Radwege-Situation innerhalb der Stadt ist unter Optimierung der Ver-kehrsflächen zu verbessern.

 

Innerstädtische Parkspuren auflösen um daraus Radwege entwickeln, führt zu einem Bedarf an Parkhäusern innerhalb der Stadt und zu „freien“ Straßen für den Ziel-/Quellverkehr.

 

 

 

9.  In der erweiterten Innenstadt (begrenzt etwa durch: Saale, Mühlweg, LuWu, Magdeburger Str., Merseburger Str., Pfännerhöhe, Saale) ist das Konzept der Parkraumbewirtschaftung bei der Schaffung von Entlastungstrassen zu optimieren.

 

 

 

10.  Verkehrswege sind zu entflechten und Doppelnutzungen weitgehend zu vermeiden.

 

Kreuzungen/Einmündungen (z.B. Kn. 46, Dessauer Platz, Rannischer Platz) sind leistungsfähig  und nach Verkehrsteilnehmer getrennt, zu entwickeln.